AGB
1. Auf Verlangen ist eine angemessene Kautionszahlung zu leisten.
2.Die Containermieten werden, wie mündlich oder schriftlich vereinbart, berechnet.
3. Sollten wir nach der Bestellung des Kunden nicht an den direkten Standort des Containers herankommen (z.B. Fläche zugeparkt), so sind die Kosten der Anfahrt zu tragen.
4. Muss der Container im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, so trägt der Kunde die hierdurch anfallenden Kosten der Sondernutzung.
5. Im Container darf kein Feuer angezündet werden.
6. Der Container darf nicht über den Rand beladen werden. Im Falle einer Überladung wird ein anteiliger Zuschlag berechnet.
7. Chemische Problemstoffe und giftige Substanzen, die nicht auf öffentlichen Deponien gelagert werden dürfen, dürfen auch nicht in die Container gefüllt werden.
8. Der Kunde haftet für die Auswahl des Standortes des Containers. Für Beschädigung auf Privatgelände sowie Hofbefestigung und Gehweplatten übernimmt der Containerdienst keine Haftung.
9. Befinden sich im Container andere als vorher ausgemachte Abfallarten, so nimmt dieses Einfluss auf den Preis. Die entsprechenden Änderungen werden wir auf dem Wiegeschein und Übernahmeschein durchführen.
10. Ist die Baustelle bei Abholung des Containers nicht besetzt, ist die alleinige Unterschrift unseres Fahrpersonals zur Berechnung rechtsgültig.
11. Der Kunde hat die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderliche Zustimmung der Eigentümer zu besorgen. Die Zustimmung ist uns auf Verlangen vorzulegen.
12. Verletzt der Kunde die Verpflichtungen haftet er uns gegenüber für alle daraus entstehenden Schäden und sonstige Mehraufwendungen, insbesondere auch für solche aus behördlicher Inanspruchnahme wegen fehlender Genehmigung (z.B. Bußgelder). Von Ansprüchen Dritter, insbesondere wegen unbefugter Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks oder fehlender Absicherung der Container, stellt der Kunde uns frei.
13. Das Eigentum an den in die Container eingefüllten vertraglich vereinbarten Materialien geht mit der Abholung der Container und damit Übergabe der Materialien auf uns über. Nicht vertragsgemäße Materialien verbleiben im Eigentum des Kunden.